Ausschlusskriterien

(Foto: Stockfotos)
  • Teilnehmende Jugendliche sind unter 12 oder über 27 Jahre alt.
  • Der Standort des Trägers befindet sich nicht in Niedersachsen.
  • Der Antrag wird von einer Privatperson gestellt.
  • Kirchliche und theologische Perspektiven kommen nicht vor.
  • Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung wird missachtet.